Altersvorsorgedepot: die wichtigsten Fragen und Antworten
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot, wer erhält staatliche Förderung und welche Regeln gelten für ETFs, Steuern und Auszahlungen? Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Altersvorsorgeprodukt ab 2027.
Grundlagen und Start
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Vertrag zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt, insbesondere in geeigneten Fonds und ETFs. Anders als bei klassischen Riester-Produkten muss der Anbieter keine vollständige Beitragsgarantie geben. Dadurch sind höhere Renditechancen möglich, allerdings kann der Wert des Depots zwischenzeitlich fallen.
Es handelt sich nicht um ein frei verfügbares Wertpapierdepot. Für Einzahlungen, Anlagen und Auszahlungen gelten gesetzliche Vorgaben. Wer vorzeitig auf gefördertes Vermögen zugreift, muss in vielen Fällen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Wie funktioniert ein Altersvorsorgedepot?
Sie zahlen eigene Beiträge in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ein. Wenn Sie förderberechtigt sind, werden dem Vertrag staatliche Zulagen gutgeschrieben. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob ein darüber hinausgehender Steuervorteil besteht.
Der Anbieter investiert das Geld entsprechend der gewählten Produktvariante. Wertsteigerungen, Ausschüttungen und Umschichtungen werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert. Im Ruhestand kann das Guthaben über eine lebenslange Leibrente oder einen langfristigen Auszahlungsplan ausgezahlt werden.
Ist das Altersvorsorgedepot bereits beschlossen?
Ja. Der Bundestag beschloss das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Beschlossen bedeutet aber nicht, dass das Produkt bereits erhältlich ist: Anbieter dürfen die neuen Altersvorsorgeverträge ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt bringen.
Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027angeboten werden. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Banken, Versicherungen oder anderen Finanzunternehmen tatsächlich ein Altersvorsorgedepot anbieten und wie deren Kosten, Fondsauswahl und Auszahlungsmodelle aussehen.
Warum wird das Altersvorsorgedepot eingeführt?
Die Reform soll zentrale Schwächen der Riester-Rente beheben. Kritisiert wurden vor allem komplizierte Förderregeln, hohe Kosten und Garantievorgaben, die renditestarke Anlagen erschwerten. Das Altersvorsorgedepot soll einfacher, günstiger und kapitalmarktnäher sein.
Die Reform schafft zugleich neue Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Sparerinnen und Sparer können damit künftig stärker zwischen Renditechancen und Sicherheit abwägen.
Förderung, Beiträge und Steuern
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage richtet sich nach dem eigenen Beitrag:
- Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro. Das sind maximal 180 Euro.
- Auf die nächsten 1.440 Euro gibt es 25 Cent je eingezahltem Euro. Das sind maximal weitere 360 Euro.
Damit beträgt die maximale Grundzulage 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Hinzukommen können bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Wie hoch ist der Höchstbetrag für ein Altersvorsorgedepot?
Pro Vertrag können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Staatlich gefördert werden davon höchstens 1.800 Euro Eigenbeitragzuzüglich der zustehenden Zulagen.
Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze sind möglich, erhalten aber keine Zulage und keinen Sonderausgabenabzug. Geförderte und ungeförderte Anteile werden bei der späteren Besteuerung unterschiedlich behandelt.
Gibt es einen Mindesteigenbeitrag?
Ja. Unmittelbar Förderberechtigte müssen mindestens 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat, einzahlen, um eine Grundzulage zu erhalten. Das bisherige einkommensabhängige Berechnungsmodell der Riester-Rente entfällt.
Auch mittelbar förderberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner müssen mindestens 120 Euro jährlich in einen eigenen Vertrag einzahlen.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?
Förderberechtigte können ihren Eigenbeitrag bis 1.800 Euro zuzüglich Zulagen als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft anschließend, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die bereits gewährten Zulagen. Ist das der Fall, wird die Differenz über den Steuerbescheid berücksichtigt.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des Vertrags nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen, werden dann grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Bei Leistungen aus ungeförderten Beiträgen gelten andere Regeln; grundsätzlich wird dort nur der Ertragsanteil besteuert.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerfrei?
Nein. Treffender ist der Begriff nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase fallen innerhalb des Vertrags keine laufenden Steuern auf Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne an. Die späteren Auszahlungen aus dem geförderten Vermögen sind jedoch steuerpflichtig.
Ob das im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot vorteilhaft ist, hängt unter anderem von Förderhöhe, Kosten, Haltedauer und dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand ab.
Was ist die Günstigerprüfung?
Mit der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt automatisch die erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Ist die errechnete Steuerersparnis höher, wird die Differenz im Steuerbescheid berücksichtigt. Die Zulagen bleiben im Vertrag.
Die Günstigerprüfung ist besonders für Personen mit einem höheren Grenzsteuersatz relevant. Sie ist kein gesondertes Produkt und erfordert neben den Angaben in der Steuererklärung keinen eigenen Vergleichsantrag.
Förderberechtigung und Zielgruppen
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie verschiedene gleichgestellte Personengruppen. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen etwa Erziehende während der Kindererziehungszeit, nicht erwerbsmäßig Pflegende, rentenversicherungspflichtige Minijobber und Personen im Bundesfreiwilligendienst.
Neu einbezogen werden unter anderem bestimmte Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können unter Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein.
Können Selbstständige und Freiberufler ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ja. Selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten sind grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen können einbezogen sein.
Entscheidend ist, dass ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird. Ein gewöhnliches Depot oder ein frei gewählter ETF-Sparplan wird durch die Reform nicht automatisch gefördert.
Für wen kann sich ein Altersvorsorgedepot lohnen?
Interessant kann das Altersvorsorgedepot vor allem für langfristig orientierte, förderberechtigte Sparerinnen und Sparer sein. Familien können von Kinderzulagen profitieren, junge Menschen vom langen Anlagehorizont und gegebenenfalls vom Berufseinsteigerbonus. Bei höheren Einkommen kann zusätzlich zur Zulage ein Steuervorteil entstehen.
Ob sich ein konkreter Vertrag lohnt, hängt aber wesentlich von Kosten, Anlagestrategie, Förderquote, Laufzeit und persönlicher Risikobereitschaft ab.
Für wen eignet sich das Altersvorsorgedepot eher nicht?
Weniger geeignet ist das Produkt für Menschen, die ihr Geld jederzeit frei verfügbar halten müssen oder stärkere Kursschwankungen nicht akzeptieren möchten. Auch bei einem sehr kurzen Anlagehorizont können die Risiken schwerer wiegen.
Wer maximale Flexibilität sucht, sollte das Altersvorsorgedepot mit einem freien ETF-Sparplan vergleichen. Wer eine feste Kapitalzusage benötigt, kann stattdessen ein neues Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Garantie prüfen.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?
Die neue Förderung ist ausdrücklich auch auf kleinere Einkommen ausgerichtet. Schon bei 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr besteht Anspruch auf eine Grundzulage. Auf Beiträge bis 360 Euro beträgt die Grundzulage 50 Cent je eingezahltem Euro. Kinderzulagen können die Förderquote zusätzlich erhöhen.
Trotzdem sollte die Vorsorge bezahlbar bleiben. Ein staatlicher Zuschuss hilft wenig, wenn laufende Beiträge das Haushaltsbudget überfordern oder teure Schulden parallel bestehen.
Wie funktioniert die Kinderzulage?
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhält ein zulageberechtigter Elternteil einen Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro – bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird damit bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro jährlich beziehungsweise 25 Euro monatlich erreicht.
Anders als bisher hängt die Höhe nicht mehr vom Geburtsjahr des Kindes ab.
Wer erhält die Kinderzulage, wenn beide Eltern einen Vertrag haben?
Die Kinderzulage wird für jedes Kind nur einmal gewährt und einem Vertrag zugeordnet. Sie wird nicht automatisch auf beide Eltern verteilt oder doppelt gezahlt.
Welche Zuordnung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den Beiträgen und der gesamten Förder- und Steuersituation der Familie ab. Die konkreten Verfahrensregeln sollten vor dem ersten Förderantrag geprüft werden.
Anlage, Produktstruktur und Kosten
Sind ETFs im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Ja. Fonds und ETFs sind ein zentraler Bestandteil des Altersvorsorgedepots. Zulässig sind jedoch nur Anlagen innerhalb des gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Rahmens. Das Altersvorsorgedepot ist deshalb kein völlig frei handelbares Depot.
Welche ETFs ein Anbieter tatsächlich zur Auswahl stellt, wird sich erst anhand der konkreten Produkte zeigen. Neben Fondskosten sollten dann auch Vertrags-, Verwaltungs- und mögliche Wechselkosten verglichen werden.
Sind Einzelaktien oder Bitcoin erlaubt?
Nein. Die endgültige Produktwelt ist auf geeignete, breit gestreute Fonds und ETFs sowie bestimmte Anleihen ausgerichtet. Einzelaktien, Kryptowährungen wie Bitcoin, Zertifikate und Hebelprodukte gehören nicht zur gesetzlichen Positivliste.
Das Altersvorsorgedepot ist damit kein Trading- oder Krypto-Depot, sondern ein regulierter Altersvorsorgevertrag.
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist eine besonders einfach ausgestaltete Variante des Altersvorsorgedepots. Es arbeitet mit voreingestellten Anlageoptionen: einem vorsichtigeren und einem chancenorientierteren Fonds. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital standardmäßig schrittweise in die risikoärmere Variante umgeschichtet, sofern keine abweichende Entscheidung getroffen wird.
Für Standarddepot-Verträge sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Neben privat angebotenen Standardprodukten ermöglicht das Gesetz auch ein öffentlich organisiertes Angebot. Für dessen konkrete Umsetzung ist jedoch noch eine Rechtsverordnung erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Preise der einzelnen Anbieter werden erst zum Marktstart belastbar vergleichbar sein. Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Die Kennzahl zeigt, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die durchschnittliche jährliche Rendite mindern.
Bei anderen Varianten sollten neben den Effektivkosten auch Fonds-, Abschluss-, Verwaltungs-, Wechsel- und Auszahlungskosten geprüft werden. Eine gesetzliche Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der Fördervorgaben, nicht automatisch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Kann ich ETFs aus einem bestehenden Depot übertragen?
Bestehende ETF-Anteile aus einem freien Wertpapierdepot lassen sich nicht einfach in das Altersvorsorgedepot verschieben und dadurch nachträglich fördern. Gefördert werden Eigenbeiträge, die in den zertifizierten Vertrag geleistet werden.
Davon zu unterscheiden ist die Übertragung von Vermögen aus einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag. Sie ist grundsätzlich möglich, kann aber Kosten verursachen. Bereits gefördertes Vermögen wird im Übertragungsjahr nicht ein zweites Mal gefördert.
Auszahlung, Vererbung und Sonderfälle
Wie läuft die Auszahlungsphase ab?
Zu Beginn der Auszahlungsphase kann zwischen zwei Grundmodellen gewählt werden:
- einer lebenslangen Leibrente mit monatlichen Zahlungen bis zum Tod oder
- einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Ein längerer Auszahlungsplan ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt beim Auszahlungsplan grundsätzlich vererbbar. Ist das Kapital am Ende des Plans verbraucht, erfolgen keine weiteren Zahlungen.
Der reguläre Beginn liegt grundsätzlich zwischen dem vollendeten 65. und 70. Lebensjahr. Bis zu 30 Prozent des zu Beginn verfügbaren Kapitals können einmalig förderunschädlich ausgezahlt werden.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot vorzeitig auszahlen lassen?
Eine freie Entnahme wie bei einem normalen Depot ist nicht vorgesehen. Wird gefördertes Vermögen außerhalb der gesetzlichen Regeln ausgezahlt, liegt regelmäßig eine schädliche Verwendung vor. Dann müssen die darauf entfallenden Zulagen und festgestellten Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte wohnwirtschaftliche Verwendungen, eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase und die Abfindung einer Kleinbetragsrente.
Was passiert im Todesfall?
Noch vorhandenes Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. In vielen Fällen müssen die Erben jedoch die enthaltenen Zulagen und festgestellten Steuervorteile zurückzahlen. Eine wichtige Ausnahme gilt für Ehegatten: Das Vermögen kann ohne diese Abzüge auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden.
Eine lebenslange Leibrente endet grundsätzlich mit dem Tod. Optional kann eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden. Bei einem Auszahlungsplan bleibt noch nicht ausgezahltes Vermögen vererbbar.
Ist das Altersvorsorgedepot pfändungssicher und bei der Grundsicherung geschützt?
Das Altersvorsorgevermögen ist geschützt, soweit es steuerlich gefördert wurde. Ungeförderte Teile des Vertrags sind dagegen nicht automatisch privilegiert. Bei einer schädlichen vorzeitigen Verwendung kann der besondere Schutz ebenfalls entfallen.
Für lebenslange zusätzliche Rentenzahlungen gelten bei der Grundsicherung Freibeträge. Langlaufende, aber befristete Auszahlungspläne werden dabei nicht in gleicher Weise behandelt. Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen sollte im konkreten Fall fachkundiger Rat eingeholt werden.
Was passiert, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehe?
Wer ab Beginn der Auszahlungsphase seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums nimmt, löst grundsätzlich eine schädliche Verwendung aus. Dann sind die auf das Vermögen entfallenden Zulagen und festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen.
Auch ein Doppelbesteuerungsabkommen kann für die steuerliche Ansässigkeit entscheidend sein. Wer einen Ruhestand außerhalb Europas plant, sollte die Folgen vor einem Umzug individuell prüfen lassen.
Kann ich das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?
Ja. Die Eigenheimrenten-Förderung, bekannt als Wohn-Riester, bleibt im neuen System erhalten. Gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter Voraussetzungen für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden, etwa für Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung. Auch bestimmte energetische Sanierungen können begünstigt sein.
Ob und wie die Entnahme im konkreten Vertrag umgesetzt wird, sollte vor Abschluss geprüft werden. Mit der Nutzung können außerdem spätere steuerliche Folgen verbunden sein.
Vergleich mit ETF-Sparplan, Riester und Rürup
Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan – was ist besser?
Ein freier ETF-Sparplan bietet mehr Flexibilität: Depot, ETF, Sparrate und Entnahmezeitpunkt können weitgehend frei gewählt werden. Dafür gibt es keine Altersvorsorgezulagen und Erträge werden nach den allgemeinen Regeln für Kapitalanlagen besteuert.
Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung und eine steuerlich unbelastete Ansparphase, bindet das Geld aber langfristig an den Vorsorgezweck. Zudem ist die Auswahl begrenzt und Auszahlungen aus gefördertem Vermögen werden nachgelagert besteuert. Welche Lösung besser passt, hängt deshalb vor allem von Förderquote, Kosten, Anlagehorizont und gewünschter Verfügbarkeit ab. Eine Kombination beider Modelle kann ebenfalls sinnvoll sein.
Welche Nachteile hat das Altersvorsorgedepot?
Die wichtigsten Nachteile sind:
- Das Geld ist bis zum Ruhestand weitgehend gebunden.
- Bei vorzeitiger Verwendung können Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden.
- Ohne Garantie sind Kursverluste möglich.
- Die Auswahl ist kleiner als in einem freien Depot.
- Auszahlungen aus gefördertem Vermögen werden im Alter grundsätzlich vollständig besteuert.
- Auch ein Kostendeckel von 1,0 Prozent kann deutlich über den Kosten eines günstigen freien ETF-Sparplans liegen.
Ob Förderung und Steuervorteile diese Nachteile ausgleichen, lässt sich erst anhand eines konkreten Angebots und der persönlichen Situation beurteilen.
Ist das Altersvorsorgedepot der Nachfolger der Riester-Rente?
Für Neuabschlüsse löst die neue Produktwelt die bisherige Riester-Rente ab. Ab 2027 können keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden.
Bestehende Riester-Verträge werden jedoch nicht automatisch beendet oder umgewandelt. Für Altverträge gilt Bestandsschutz. Sie können weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder freiwillig in das neue Förder- beziehungsweise Produktsystem überführt werden.
Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist grundsätzlich möglich, ohne dass die bisherige Förderung allein wegen des Wechsels zurückgezahlt werden muss. Dabei können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen.
Alternativ kann ein Altvertrag weitergeführt oder ruhend gestellt werden. Außerdem ist ein Wechsel nur in die neue Fördersystematik möglich, während die übrigen Vertragsbedingungen bestehen bleiben. Welche Option besser ist, hängt unter anderem von Garantien, Kosten, Zulagen und Restlaufzeit des alten Vertrags ab.
Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?
Grundsätzlich können neben einem Altvertrag bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden. Ein bestehender Riester-Vertrag kann auch beitragsfrei gestellt werden, ohne das angesparte Vermögen zu übertragen.
Mit dem Abschluss eines Neuvertrags erfolgt allerdings der Wechsel in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für die alte Förderung endet. Vor einem parallelen Besparen sollte deshalb geprüft werden, wie sich der Wechsel auf alle bestehenden Verträge und Zulagen auswirkt.
Kann ich von einer Rürup-Rente in ein Altersvorsorgedepot wechseln?
Nein. Eine Übertragung aus einer Basisrente, umgangssprachlich Rürup-Rente, in einen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen. Beide Produkte gehören zu unterschiedlichen Säulen der Alterssicherung und unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regeln.
Wo kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027 sollen zertifizierte Altersvorsorgeverträge unter anderem bei Banken, Versicherungen und anderen zugelassenen Finanzunternehmen erhältlich sein. Entscheidend ist die Zertifizierung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.
Eine Zertifizierung bestätigt allerdings nur, dass der Vertrag die gesetzlichen Fördervorgaben erfüllt. Sie ist kein Qualitätsurteil und sagt nichts darüber aus, ob Kosten, Anlageauswahl und Auszahlungsbedingungen im Vergleich attraktiv sind. Konkrete Anbieter sollten deshalb erst anhand ihrer finalen Produktinformationen verglichen werden.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 24. Juli 2026